QUALITÄTSSSTANDARD
FÜR DAS TOURISMUS-ANGEBOT MIT SCHWERPUNKT GASTRONOMIE UND
WEINKULTUR DER STRASSE DER WEINE UND DER GAUMENFREUDEN DES HÜGELLANDES
VON FORLI’ E CESENA'
Die Mitgliederversammlung der Strasse der Weine und der Gaumenfreuden
des Hügellandes von Forlì und Cesena hat der Regelung
und der Spezifikation der Qualitätsmindeststandards in
12 Punkten zugestimmt.
Die Versammlung der Mitglieder der Strasse der Weine und der
Gaumenfreuden des Hügellandes von Forlì und Cesena
hat am 03. Dezember 2003 die notwendige Qualifikation für
das Tourismus-Angebot mit Schwerpunkt Gastronomie und Weinkultur
der “Strasse der Weine und der Gaumenfreuden des Hügellandes
von Forlì und Cesena” anerkannt, das in der Ausarbeitung
einer geltenden Regelung, einer Spezifikation der Qualitätsmindeststandards,
Besucherdurchreisen, Prüfung und Kontrolle der Betriebe,
Fragebögen zum Überprüfen, ob der Tourist zufrieden
war, - costumer satisfaction- für den Touristen / Besucher,
besteht.
Die Annahme der Spezifikation der Qualitätsmindeststandards
(es sind 12 und entsprechen der Kasuistik der verschiedenen
Typologien des Tourismus-Angebotes), und die eifrigen Bemühungen
der Mitglieder der Strasse von Forlì-Cesena, solche Wege
einzuleiten, die Kontrolle, Nachprüfungen und Rücksicht
garantieren, sind ein wesentliches Signal für strenges
Einhalten der Vorschriften und der Wille des Tourismus-Systems,
das seinen Schwerpunkt in Gastronomie und Weine der Provinz
Forlì-Cesena setzt, sich weiterzuentwickeln. Zusammengefasst
sieht dies vor: das Verfassen des Kalenders für die Ortsbesichtigung/Lokaltermin
und den Besuch in allen Betrieben, die von einem auf dem Gebiet
des Tourismus erfahrenen Unternehmen beauftragt werden.
Bei sämtlichen besuchten Firmen wird nachgeprüft,
ob sie die vom Qualitätsstandard festgesetzten nötigen
Eigenschaften besitzen und es wird ihnen der “costumer
satisfaction”-Fragebogen übergeben, den diese ihren
Gästen unterbreiten müssen.
Nach fertig durchgeführten Kontrollen wird jenen Unternehmen,
die noch immer hinsichtlich des verlangten Qualitätsstandard
ungenügend hervorgehen, eine Zeit von noch ein paar Monaten
gewährt, um den eventuellen nichterfüllten Pflichten
definitiv nachkommen zu können; sollte dies nicht der Fall
sein, werden diese Betriebe aus der Vereinigung und den Dienstleistungen
der Strasse FC ausgeschlossen.
In der Debatte und den angenommenen Verpflichtungen, den Qualitätsstandard
mit den diversen Kontrollen und verlangten Eigenschaften hoch
zu halten, ist die Arbeit und das Image der Strasse FC enthalten
und es wird immer die Forderung unterstrichen, die Teilhaber
der Strasse von Forlì-Cesena anzuspornen, sich immer
mehr professionell weiterzuentwickeln und dabei auch Initiativen
wie Kursen zur Weiterbildung beizuwohnen, um sich so auf dem
Laufenden halten zu können, was die Nachfrage und Wünsche
der Kunden betrifft (wie bereits im Jahre 2003 mit NEW AGRIFORM,
IAL EMILIA ROMAGNA und ASCOM CERVIA unternommen wurde), es handelt
sich um Kurse, anhand derer Projekte und Vorschläge gemacht
werden und dabei auch operativ in anderen Gebieten Italiens
und auch im Ausland geübt wird.